Gerne dürfen vierbeinige Lieblinge beim Ausflug dabei sein. Damit alle Reisenden die Fahrt genießen können, sind folgende Regeln zu beachten.
Mit der GUTi-Gästekarte und dem BWTT braucht ein Hund keinen zusätzlichen Fahrschein und darf kostenlos mitgenommen werden.
Für alle Hunde gilt jedoch: Damit andere Fahrgäste nicht belästigt werden oder sich ängstigen, müssen Hunde in allen Bussen sowie in der Oberpfalzbahn und der Waldbahn angeleint werden und einen Maulkorb angelegt bekommen. Hunde dürfen nicht auf den Fahrgastsitzen platziert werden.
Für Fahrgäste mit einem anderen Fahrschein muss für den Hund – je nach Größe – ein eigenes Ticket gekauft werden. Diese Regeln gelten:
- Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde fahren immer kostenfrei und müssen keinen Maulkorb tragen.
- Kleine Hunde (und andere Haustiere bis zur Größe einer Hauskatze) brauchen keine Fahrkarte, wenn sie in einer geeigneten Transportbox mitgenommen werden.
- Aus Rücksicht gegenüber den anderen Fahrgästen müssen alle Hunde, die ohne Transportbox mitgenommen werden, angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Für diese Hunde ist ein eigener Fahrschein erforderlich.
- Hunde-Ticket im Zug: es kostet den halben Preis eines Normalpreis-Tickets. Bei Länder-Tickets gilt der Hund als Mitfahrer und wird als eine weitere Person berechnet.
- Hunde-Ticket im VLC (Landkreis Cham): Die Tageskarte „Hund“ kostet 3,50 Euro.
- In den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen dürfen Hunde kostenlos in den Bussen mitgenommen werden.
