Das müssen Sie bei der Nutzung von GUTi - das Gästeservice Umwelt-Ticket als kostenlosen Fahrschein beachten
- Die Gästekarte wird bei Ihrer Anmeldung vom Beherbergungsbetrieb ausgefüllt. Sie erhalten die GUTi-Gästekarte direkt bei Ihrer Ankunft. (In wenigen Ausnahmefällen übernimmt die Touristinformation das Ausstellen der GUTi-Gästekarte.)
- Jeder Gast (auch Kinder) erhält eine persönliche Gästekarte im praktischen Scheckkartenformat.
- Die Gästekarte gilt für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes – von der Ankunft bis zum Abreisetag. Bitte beachten Sie den Datumseintrag.
- Gästekarte einstecken und immer dabei haben – zur Nutzung als kostenlosen Fahrschein einfach vorzeigen!
- Die Gästekarte ist als Fahrschein nur mit dem GUTi-Logo gültig und muss die GUTi-Kriterien erfüllen.
Nur so gilt die GUTi-Gästekarte als Fahrschein (Tarifbestimmungen):
- Die GUTi-Gästekarte muss zur kostenlosen Fahrt mitgenommen werden.
- Die Gästekarte muss das GUTi-Logo aufweisen. Das GUTi-Logo befindet sich auf der Vorderseite in Farbe und auf der Rückseite als EDV-Aufdruck.
- Auf der Rückseite der Gästekarte sind der Name des Gastes und die Aufenthaltsdauer sowie die Telefonnummer des Beherbergungsbetriebes aufgedruckt.
- Die Gästekarte hat eine unregelmäßige Perforation an der Schmalseite.
- Die GUTi-Gästekarte gilt als Fahrschein nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und muss auf Wunsch beim Busfahrer oder Kontrollpersonal vorgezeigt werden.
- Die Gästekarte gilt für das gesamte Bayerwald-Ticket-Tarifgebiet mit Ausnahme des Tarifgebietes Bayerwald-Ticket-PLUS und die "Grünen Busse" in CZ. Sogar ein Hund darf mitfahren.
- Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.
- Die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im Bayerwald-Ticket-Tarifgebiet mit der GUTi-Gästekarte gilt Montag-Freitag ab 8 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage ganztags.













